AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Stadtspürer GmbH
Fraunhoferstraße 13
80469 München
Deutschland

E-Mail: info@stadtspuerer.de
Telefon: +49 (0) 89 27375707

– nachfolgend „Stadtspürer“ genannt –

Stand: 21. August 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Stadtspürer GmbH und ihren Kundinnen und Kunden über Stadtführungen, Rundgänge, Museumsführungen, Exkursionen, Vorträge, Online-Veranstaltungen, Lehrgänge, Schulungen, Workshops und vergleichbare Veranstaltungen. Diese Angebote werden nachfolgend zusammenfassend als „Veranstaltungen“ bezeichnet.

1.2 Die AGB gelten sowohl für öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen mit Einzelbuchungen als auch für individuell vereinbarte Gruppenveranstaltungen.

1.3 Für Wertgutscheine, die unmittelbar von der Stadtspürer GmbH ausgegeben werden, gelten ergänzend die Bestimmungen in Ziffer 12.

1.4 Für Waren und sonstige Leistungen, die über einen externen Shop oder eine andere Verkaufsplattform eines Drittanbieters angeboten werden und bei denen der Drittanbieter als Verkäufer oder Vertragspartner ausgewiesen ist, gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Dies betrifft insbesondere den verlinkten Merchandise-Shop.

1.5 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.6 Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn Stadtspürer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung einer Veranstaltung oder eines Gutscheins auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet ist.

2.2 Bei einer Onlinebuchung gibt der Kunde durch Betätigung der entsprechend bezeichneten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Stadtspürer die Buchung per E-Mail bestätigt oder das Ticket beziehungsweise den Gutschein übermittelt.

2.3 Soweit für die Onlinebuchung ein technischer Buchungs- oder Zahlungsdienstleister eingesetzt wird, handelt dieser lediglich im Rahmen der Buchungs- beziehungsweise Zahlungsabwicklung, sofern im Buchungsvorgang nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner ausgewiesen wird.

2.4 Anfragen für geschlossene Gruppenveranstaltungen sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots oder durch eine Buchungsbestätigung von Stadtspürer zustande.

2.5 Wer eine Buchung für weitere Personen vornimmt, bleibt Vertragspartner und zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet. Der Buchende hat die weiteren Teilnehmenden über die für die Veranstaltung geltenden Bedingungen und Hinweise zu informieren.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in der Buchungsbestätigung zeitnah zu prüfen und erkennbare Fehler unverzüglich mitzuteilen.

2.7 Vertragssprache ist Deutsch.

3. Inhalt der Leistungen

3.1 Art, Umfang, Termin, Dauer und Treffpunkt der Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot und der Buchungsbestätigung.

3.2 Angaben zur Dauer einer Veranstaltung sind ungefähre Angaben, sofern keine feste Dauer ausdrücklich zugesagt wurde. Geringfügige zeitliche Abweichungen können sich insbesondere aus der Gruppengröße, der Verkehrssituation, örtlichen Gegebenheiten oder notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergeben.

3.3 Stadtspürer darf den vorgesehenen Gästeführer, Referenten oder Veranstaltungsleiter aus sachlichem Grund durch eine entsprechend geeignete Person ersetzen.

3.4 Unwesentliche Änderungen des Ablaufs, der Route oder einzelner Inhalte sind zulässig, wenn der Gesamtcharakter und der wesentliche Nutzen der gebuchten Veranstaltung erhalten bleiben. Bei einer erheblichen Änderung wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Kunde kann in diesem Fall innerhalb einer mitgeteilten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und erhält bereits geleistete Zahlungen für die betroffene Veranstaltung zurück.

3.5 Veranstaltungen im Freien finden grundsätzlich auch bei wechselhafter Witterung statt. Der Kunde und die Teilnehmenden sind für wettergerechte Kleidung und geeignetes Schuhwerk verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn eine Durchführung aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist.

3.6 Bei Online-Veranstaltungen ist der Kunde für eine geeignete Internetverbindung und ein kompatibles Endgerät verantwortlich. Besondere technische Anforderungen werden vor der Buchung mitgeteilt.

4. Preise und Zahlung

4.1 Es gilt der bei Vertragsschluss angegebene oder individuell vereinbarte Preis.

4.2 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden Preise nur dann zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.

4.3 Eintrittsgelder, Beförderungskosten, Verpflegung, Parkgebühren und andere Zusatzkosten sind nur dann zusätzlich zu zahlen, wenn dies in der Leistungsbeschreibung, im Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben wurde.

4.4 Bei Onlinebuchungen stehen die im Buchungsvorgang angezeigten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei individuellen Buchungen gelten die Zahlungsbedingungen der Rechnung oder Buchungsbestätigung.

4.5 Ist kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig.

4.6 Stadtspürer kann die Teilnahme verweigern, solange eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Zahlungsfrist nicht geleistet wurde. Bei unmittelbar bevorstehenden Veranstaltungen kann eine Fristsetzung entbehrlich sein, wenn eine rechtzeitige Zahlung andernfalls nicht mehr zu erwarten ist. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

5. Tickets für öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen

5.1 Ein Ticket berechtigt zur Teilnahme an der darauf bezeichneten Veranstaltung zum angegebenen Termin und im gebuchten Umfang.

5.2 Das Ticket ist beim Veranstaltungsbeginn digital oder ausgedruckt vorzuzeigen. Jedes Ticket darf nur einmal verwendet werden.

5.3 Tickets sind grundsätzlich auf andere Personen übertragbar, sofern in der Leistungsbeschreibung oder auf dem Ticket keine Personalisierung oder andere Einschränkung angegeben ist. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung von Stadtspürer nicht gestattet.

5.4 Eine vertragliche Stornierung oder Erstattung eines vom Kunden gebuchten Tickets ist nur möglich, wenn dies in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung ausdrücklich vorgesehen ist. Gesetzliche Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.

5.5 Die Möglichkeit einer freiwilligen Umbuchung oder Gutschrift im Einzelfall begründet keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen bei anderen Buchungen.

6. Stornierung von Gruppenveranstaltungen

6.1 Der Kunde kann eine individuell vereinbarte Gruppenveranstaltung vor Veranstaltungsbeginn in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei Stadtspürer.

6.2 Stadtspürer kann anstelle des konkret entstandenen Schadens folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:

  • bei einer Stornierung mindestens 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises,

  • bei einer Stornierung zwischen 14 Kalendertagen und 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises,

  • bei einer Stornierung weniger als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises.

6.3 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Stadtspürer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung des Termins werden angerechnet.

6.4 Stadtspürer kann statt der Pauschale den konkret entstandenen Schaden geltend machen. In diesem Fall wird der Schaden unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung des Termins nachvollziehbar dargelegt.

6.5 Abweichende Stornierungsbedingungen können bei besonderen Veranstaltungen individuell vereinbart werden. Sie müssen dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.

7. Verspätung und vorzeitige Beendigung bei Gruppenveranstaltungen

7.1 Bei einer Verspätung der Gruppe wartet der Gästeführer grundsätzlich bis zu 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt.

7.2 Bei verspätetem Erscheinen kann die Veranstaltung entsprechend verkürzt werden. Der vereinbarte Gesamtpreis bleibt fällig, soweit die Verspätung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Teilnehmenden stammt.

7.3 Eine Verlängerung über das ursprünglich vereinbarte Ende hinaus ist nur möglich, wenn der Gästeführer verfügbar ist und beide Seiten die Verlängerung vereinbaren. Ein hierfür anfallendes zusätzliches Entgelt wird vor der Verlängerung mitgeteilt.

7.4 Erscheint die Gruppe nach Ablauf der Wartezeit nicht, gilt dies als Nichterscheinen im Sinne von Ziffer 6.2.

7.5 Wird die Veranstaltung auf Wunsch des Kunden vorzeitig beendet, bleibt der vereinbarte Preis fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Stadtspürer durch die vorzeitige Beendigung Aufwendungen erspart hat.

7.6 Verspätet sich der Gästeführer, wird die Verspätung nach Möglichkeit durch eine entsprechende Verlängerung ausgeglichen. Ist dies nicht möglich, wird der Preis für den ausgefallenen Leistungsteil anteilig erstattet.

8. Absage und Änderung durch Stadtspürer

8.1 Stadtspürer kann eine Veranstaltung absagen, wenn eine ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ein Gästeführer oder Referent kurzfristig ausfällt und kein geeigneter Ersatz verfügbar ist oder die Durchführung wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, erheblicher Sicherheitsrisiken oder anderer nicht von Stadtspürer zu vertretender Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.

8.2 Die Absage wird dem Kunden unverzüglich über die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt.

8.3 Bei einer vollständigen Absage wird der für die betroffene Veranstaltung gezahlte Preis vollständig zurückerstattet. Bei einem Abbruch aus einem von Stadtspürer zu vertretenden Grund wird der Preis für den nicht erbrachten Leistungsteil anteilig erstattet.

8.4 Stadtspürer kann statt einer Absage einen Ersatztermin anbieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, diesen anzunehmen.

8.5 Ansprüche auf Ersatz weitergehender Aufwendungen, etwa für Anreise oder Unterkunft, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelung in Ziffer 11.

9. Verhalten und Ausschluss von Teilnehmenden

9.1 Die Teilnehmenden haben die berechtigten Sicherheits- und Verhaltenshinweise des Gästeführers oder Veranstaltungsleiters zu beachten.

9.2 Teilnehmende, die eine Veranstaltung nachhaltig stören, andere Personen gefährden oder trotz Abmahnung gegen wesentliche Verhaltens- oder Sicherheitsregeln verstoßen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei einer unmittelbaren Gefährdung ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.

9.3 Beruht der Ausschluss auf einem vom Teilnehmenden zu vertretenden Verhalten, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises für den nicht mehr in Anspruch genommenen Leistungsteil. Dem Kunden bleibt der Nachweis ersparter Aufwendungen vorbehalten.

9.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Buchung anhand der Leistungsbeschreibung zu prüfen, ob die Veranstaltung für ihn und die von ihm angemeldeten Personen geeignet ist. Bei Fragen zu Barrierefreiheit oder besonderen Anforderungen sollte vor der Buchung Kontakt mit Stadtspürer aufgenommen werden.

10. Minderjährige und aufsichtsbedürftige Personen

10.1 Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen, Schulklassen oder anderen aufsichtsbedürftigen Personen verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern, Lehrkräften, Betreuungspersonen oder sonstigen vom Kunden gestellten Begleitpersonen.

10.2 Eine Übernahme der Aufsichtspflicht durch Stadtspürer oder den Gästeführer bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

10.3 Die eigenen gesetzlichen Schutz-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten von Stadtspürer bleiben unberührt.

11. Haftung

11.1 Stadtspürer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Stadtspürer haftet außerdem unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

11.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Stadtspürer.

11.5 Für Leistungen Dritter haftet Stadtspürer nicht, wenn diese Leistungen erkennbar lediglich vermittelt werden und der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande kommt. Die Haftung für eigene Pflichten bei Auswahl und Vermittlung des Drittanbieters bleibt unberührt.

11.6 Für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden gelten die vorstehenden allgemeinen Haftungsregelungen.

12. Wertgutscheine

12.1 Wertgutscheine können für eigene Veranstaltungen der Stadtspürer GmbH eingelöst werden, soweit im Gutschein keine abweichende Beschränkung angegeben ist.

12.2 Ein Wertgutschein ist bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr seines Erwerbs gültig, sofern auf dem Gutschein eine längere Gültigkeitsdauer angegeben ist.

12.3 Für die Einlösung gelten die Preise und die Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Übersteigt der Preis der ausgewählten Veranstaltung den Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag zu zahlen.

12.4 Wird der Gutschein nicht vollständig eingelöst, bleibt das Restguthaben bis zum Ablauf seiner Gültigkeit erhalten.

12.5 Eine Verzinsung oder Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

12.6 Wertgutscheine sind übertragbar. Stadtspürer kann mit befreiender Wirkung an die Person leisten, die den Gutscheincode vorlegt, sofern keine Kenntnis von einer fehlenden Berechtigung besteht.

12.7 Für online erworbene Wertgutscheine kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung.

13. Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen

13.1 Bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

13.2 Dies gilt insbesondere für termingebundene Stadtführungen, Rundgänge, Museumsführungen, Vorträge, Online-Veranstaltungen, Workshops und vergleichbare Angebote.

13.3 Ein solcher Vertrag kann auch dann verbindlich sein, wenn er telefonisch oder online abgeschlossen wurde. Vertragliche Stornierungsmöglichkeiten ergeben sich ausschließlich aus diesen AGB, der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.

14. Urheberrechte und Aufzeichnungen

14.1 Von Stadtspürer bereitgestellte Texte, Unterlagen, Präsentationen, Bilder und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

14.2 Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen einer Veranstaltung sowie die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe von Veranstaltungsunterlagen sind nur mit vorheriger Zustimmung von Stadtspürer und gegebenenfalls der betroffenen Personen zulässig.

14.3 Gesetzlich erlaubte Nutzungen, insbesondere für rein private Zwecke im gesetzlich zulässigen Umfang, bleiben unberührt.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Die Stadtspürer GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

16.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt in den gesetzlich zulässigen Fällen, insbesondere wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

16.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Widerrufsbelehrung für online erworbene Wertgutscheine

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Erwerb eines Wertgutscheins zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Stadtspürer GmbH
Fraunhoferstraße 13
80469 München
Deutschland
E-Mail: info@stadtspuerer.de
Telefon: +49 (0) 89 27375707

mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Soweit auf der Online-Benutzeroberfläche eine Widerrufsfunktion bereitgestellt wird, können Sie den Widerruf auch über diese Funktion erklären.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten – mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben – unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden:

An:

Stadtspürer GmbH
Fraunhoferstraße 13
80469 München
Deutschland
E-Mail: info@stadtspuerer.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Erwerb des folgenden Wertgutscheins:


Bestellt am:


Name des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:


Anschrift des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:


Unterschrift – nur bei Mitteilung auf Papier:


Datum: